Rubrik: Sonstiges

Humor im Islam


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Es gibt viele Möglichkeiten, Meinungen zu äußern und auf unterschiedliche Themen aufmerksam zu machen, die einem persönlich oder auch gesellschaftlich wichtig erscheinen. Humor als menschliche Eigenschaft kann man nicht verbieten. Humorvolle Meinungsäußerungen haben eine lange Tradition in der islamischen Geschichte, über die es viel Literatur gibt; sie kommen auch in den Äußerungen des Propheten (s) zum Ausdruck. Es ist jedoch immer darauf zu achten, wo die Grenzen humorvoller Äußerungen liegen, wo sie wie verstanden werden und welche Funktion sie haben.

Regelungen oder Aussagen über Humor und humorvolle Äußerungen kommen im Koran nicht vor, sondern sind in den Hadithen unseres Propheten (s) zu finden. Humor als Stilmittel, das lustige Aspekte und Situationen zum Ausdruck bringt und einen Anstoß für Reflexionen über elementare menschliche Themen und Bedürfnisse liefert, fand auch seinen Weg in etliche Äußerungen des Propheten. Unser Prophet (s) äußerte einmal „mit einem Augenzwinkern“ gegenüber einer älteren Dame, dass sie mit ihrem jetzt betagten Alter nicht mehr in den Himmel kommen werde. Als die Dame darüber betrübt fast schon anfängt zu weinen, erläutert er, dass sie nicht als alte, sondern als junge Frau in den Himmel eintreten werde. Damit brachte er nicht nur die ältere Dame zum Lachen sondern wies humorvoll darauf hin, dass das jenseitige himmlische Leben in der von vielen Menschen ersehnten Lebensphase der Jugend fortgesetzt wird. Diese und viele andere humorvolle Äußerungen unseres Propheten (s) machen deutlich, dass Humor nicht lügen, nicht beleidigen, schmähen und insbesondere die Würde des Menschen nicht verletzen darf. 

In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf hingewiesen, dass Humor, der von Menschen kommt, die im selben kulturellen und religiösen Milieu beheimatet und verwurzelt sind, eher verstanden und als lustig empfunden wird als von Menschen, die als Kulturfremde eine andere Art von Humor nicht verstehen. Wo die Innenperspektive zum Denken, zur Selbstkritik und -reflexion anregt, kann Humor bei Außenstehenden eine gegenteilige Reaktion auslösen und Betroffene verletzten, kränken und sogar rassistisch sein bzw. so empfunden werden.

Natürlich ist Humor eine Grunddisposition des Menschen, die nicht eingeschränkt, geschweige denn verboten werden darf. Nur muss man sich, um die Funktion humorvoller Äußerungen als Anregung zur Selbst-, Gesellschafts- und Politikkritik zu erhalten, bewusst sein, über wen man wie und in welchem sozialen und alltäglichen Zusammenhang Humor zum Ausdruck bringt. Keineswegs sollte Humor die Grenzen des Anderen im Hinblick auf die persönlichen Rechte überschreiten oder gar diskriminieren. 

2025-05-06    


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