Rubrik: Moscheen in Deutschland

Zu den Vorkommnissen in Herford


Köln, 13.04.2018: Als Bundesverband haben wir gegenüber dem Ortsverein Herford unseren Unmut über die Aufführung gezeigt und die Verantwortlichen aufgefordert, zurückzutreten. Nach Mitteilung des Ortsvereins war der inzwischen zurückgetretene Elternbeauftragte verantwortlich für die Aufführung. 

Die Ratschläge des DITIB-Bundesverbandes haben gegenüber den Ortsvereinen nur Empfehlungscharakter; satzungsgemäß sind die ehrenamtlich arbeitenden Gemeindevorstände an die Beschlüsse des Bundesverbandes nicht gebunden; sie können sie umsetzen, aber auch ablehnen. Daher kann der DITIB-Bundesverband gegenüber den eigenverantwortlichen DITIB-Moscheevereinen keine verbindlichen Regelungen treffen, sondern stets an das Verantwortungsbewusstsein aller Vorstandsmitglieder appellieren. 

Allein diese ehrenamtliche Tätigkeit dieser Vorstandsmitglieder prägt die Arbeit der DITIB; denn allein sie haben als demokratisch gewählte verantwortliche Vorstandsmitglieder satzungsgemäß bei Personalien mitzureden, über die Finanzierung von Projekten und Durchführung von Arbeiten zu entscheiden und geben in der Gemeinde bei den Tätigkeiten die Richtung vor. Daher haben diese Vorstandsmitglieder trotz des Ehrenamtes eine Vielzahl von Aufgaben und tragen eine große Verantwortung für die Gläubigen in ihren Gemeinden und in ihrem Umfeld.

Die allermeisten Gemeindevorstände gehen verantwortungsvoll damit um, und nehmen die Ratschläge und Empfehlungen gerne an. Bei der Vielzahl der bundesweit ca. 20.000 tätigen Vorstandsmitglieder kann es aber trotzdem vorkommen, dass vor Ort Fehler begangen werden. Der DITIB Bundesverband übernimmt auch in diesen Fällen die Verantwortung, wird sofort tätig und trägt dafür Sorge, dass die Handelnden nach den vor Ort gültigen Satzungen abgemahnt werden oder aus dem Amt ausscheiden.

Auch in Herford haben der Vorstand der Herforder, der DITIB-Landes- und DITIB-Bundesverband und auch die Moscheegemeinde sofort interveniert und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Diese unangemessene Vorführung werden wir auch zum Anlass nehmen, achtsamer zu sein und unsere Gemeinden für unsere Grundsätze, die nicht zur Diskussion stehen, weiterhin zu sensibilisieren. 

Grundsätzlich lehnt die DITIB die Instrumentalisierung von Kindern für Gewalt und auch Gewaltverherrlichung jeder Art ab und distanziert sich von solchen Handlungen. In internen Versammlungen und internen Schreiben wird dies regelmäßig zu verschiedensten Anlässen thematisiert.

Als DITIB rufen wir stets zu Gewaltverzicht und zum gedeihlichen Miteinander auf. Dies wird in unseren Predigten (seit 2007 veröffentlicht auf www.ditib.de) und Gesprächskreisen immer wieder betont. Es widerspricht dem Grundsatz unserer Religionsgemeinschaft und den satzungsmäßigen Bestimmungen.

 

DITIB-Bundesverband

2018-04-26    


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