Unsere Nachbarn بِسْمِ اللهِ الْرَحْمَنِ الْرَحِيمِ وَاعْبُدُواْ اللّهَ وَلاَ تُشْرِكُواْ بِهِ شَيْئًا وَ بِالْوَالِدَيْنِ إِحْسَانًا وَ بِذِي الْقُرْبَى وَ الْيَتَامَى وَالْمَسَاكِينِ وَالْجَارِ ذِي الْقُرْبَى وَ الجَارِ الجُنُبِ وَ الْصَاحِبِ بِالْجَنْبِ وَابْنِ الْسَّبِيلِ وَ مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُكُمْ إِنَّ اللهَ لاَ يُحِبُّ مَنْ كاَنَ مُخْتَالا فَخُورًا Bismillahirrahmanirrahim
[Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen] “Dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Und seit gütig zu den Eltern und zu den Verwandten, den Waisen, den Bedürftigen, den nahen und den fernen Nachbarn, den nächsten Freunden, den Reisenden und denjenigen, die unter eurem Befehl stehen.Wahrlich, Allah liebt diejenigen nicht, die hochmütig sind und sich rühmen.” [Sure „Nisa“, Vers 36]
Verehrte Muslime,
gleich nach den Rechten unserer Familie sind es diejenigen unserer Nachbarn, die wir zu beachten haben. Sie sind es, die uns in schwierigen Zeiten als Erste zu Hilfe eilen und auch darüber hinaus Freud wie Leid mit uns teilen. Im Koran werden wir gemahnt, alle unsere Nachbarn, verwandte wie nicht verwandte und nahe wie ferne, gut zu behandeln: “Dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Und seid gütig zu den Eltern, den Verwandten, den Waisen, den Bedürftigen, den nahen und den fernen Nachbarn ...” [1] Wir sehen also, dass Allah gleich nach dem Befehl, Ihm nichts beigesellend zu dienen, den Befehl ausspricht, die Rechte unserer Mitmenschen zu achten. Allen voran kommen hier die Eltern, sodann die Verwandten, die Waisen und Bedürftigen, gleich gefolgt von den Nachbarn. Und auch unser Prophet Muhammad forderte uns dereinst in einem seiner Hadise auf: “Wer an Allah und das Jüngste Gericht glaubt, der sei gütig zu seinen Nachbarn.” [2] Verehrte Gläubige, in einem weiteren Hadis, das die Rechte der Nachbarn am drastischsten formuliert, sagte der Gottesgesandte: “Gabriel gemahnte mich dermaßen der Rechte der Nachbarn, dass ich dachte, Nachbarn seien einander erbberechtigt.” [3] Der Offenbarungsengel riet die Rechte der Nachbarn also derart vehement an, dass sie uns in ihren Rechten beinahe so nahe sind wie unsere erbberechtigen Verwandten. Eben aus diesem Grund wird die Güte gegenüber den Nachbarn in vielen Hadisen mit dem Glauben (iman) in Zusammenhang gebracht. So sagte der Gottesgesante zum Beispiel eines Tages dreimal hintereinander: “Bei Allah, er wird nicht richtig geglaubt haben!” Als der Prophet daraufhin gefragt wurde: “Wer denn, wen meinst du o Gesandter Gottes?”, sagte dieser: “Derjenige, vor dessen Übeln sein Nachbar nicht sicher ist!” [4] Verehrte Gläubige, zusammenfassend gehört es zu unseren Pflichten gegenüber unseren Nachbarn, freundlich zu ihnen zu sein, im guten Ton mit ihnen zu reden, sie zu grüßen, wenn wir sie treffen, sie nach ihrem Befinden zu fragen sowie ihr Leid und ihre Freude mit ihnen zu teilen, wobei wir bei alledem nicht nach ihrer Religionszugehörigkeit unterscheiden. Ebenso gehört es zu unseren Pflichten, sie bei Leid und Krankheit nicht alleine zu lassen, sie als Gast zu empfangen, den armen und bedürftigen unter ihnen zur Hilfe zu eilen, älteren und allein Stehenden Menschen in unserer Nachbarschaft zu helfen und für sie eine Arbeit oder Angelegenheit zu erledigen. Darüber hinaus gemahnte uns unser Prophet nicht nur, die Nachbarn gut zu behandeln, sondern sie auch nicht schlecht zu behandeln, als er in einem weiteren Hadis sagte: “Wer an Allah und das Jüngste Gericht glaubt, füge seinem Nachbarn kein Unrecht zu.” [5] Verehrte Gläubige, eine weitere Ermahnung unseres Propheten diesbezüglich erfahren wir in folgendem Hadis: “Wer sich satt schlafen legt, während sein Nachbar hungert, ist nicht von uns!” [6] Hierdrin wies er auf Formen der Nachbarschaft, die gerade in unseren Tagen oft anzutreffen sind und bei denen die Menschen sowohl das Vertrauen ineinander verloren haben als auch einander nicht mehr kennen und weder ihre Freude teilen können noch ihr Leid. In diesem Sinne sollten wir uns mit unseren Nachbarn, mit denen wir zusammen leben, gut vertragen und ihnen gute, Nachbarn sein, in die sie vertrauen können. [1] Nisa 4/36. [2] Muslim, Birr, 59. [3] Sahih-i Buhari Tecrid-i Sarih Tercemesi c. 7, s. 406 ve c. 12, s.130. [4] Sahih-i Buhari Tecrid-i Sarih Tercemesi c. 5, s. 196 ve c. 12, s.130. [5] Muslim, Iman, 73, 75. [6] Et-Tergib ve t-Terhib 3/358. Bülent EROĞLU Religionsbeauftragter der DITIB Ayasofya-Moschee in Biebesheim |