Unser Prophet und die Menschenrechte بِسْمِ اللهِ الْرَحْمنِ الْرَحِيِمِ الْيَوْمَ أَكْمَلْتُ لَكُمْ دِينَكُمْ وَ أَتْمَمْتُ عَلَيْكُمْ نِعْمَتِي وَ رَضِيتُ لَكُمْ الإِسْلاَمَ دِينًا Bismillahirrahmanirrahim
[Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen] “Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und euch Meine Gaben vollendet. Als Religion habe Ich für euch den Islam gewählt.” [Sure “Maida”, Vers 3]
Verehrte Gläubige, unser Prophet (s.a.w.) hat sich Zeit seines Lebens für die Interessen der Menschen eingesetzt. Er war der Beschützer derjenigen, die sich selbst und ihre Rechte nur schwer verteidigen konnten. Hierzu zählen insbesondere die untersten Schichten der Gesellschaft wie die Schwachen und Hilflosen, die allein Stehenden, Behinderten, Armen, die Alten, die Waisen und Kranken. In einer Zeit, in der diese es nicht einmal wagten, ihre Rechte zu verlangen, gebot der Prophet “... jedem sein Recht zu geben!” [1] Zu einem der wichtigsten Dokumente, die von dieser Geisteshaltung künden, gehört die “Abschiedspredigt”, die sich mit jeder ihrer Zeilen mit goldenen Lettern in die Geschichte eingeschrieben hat. Dabei handelt es sich bei der Abschiedspredigt nicht um eine gewöhnliche oder nur an Muslime gerichtete Predigt. Sie richtet sich vielmehr an die ganze Menschheit und stellt eine Art frühe Menschenrechtskonvention dar.
Verehrte Muslime, diese historische Rede unseres Propheten (s.a.w.), die die göttliche Botschaft im Grunde noch einmal zusammenfasst, nennen wir deshalb “Abschiedspredigt”, weil zuvor mit folgendem Koranvers auch Gottes Mitteilung erging, dass Er den Islam vollendet und Seine göttliche Botschaft abgeschlossen hat: “Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und euch Meine Gaben vollendet. Als Religion habe Ich für euch den Islam gewählt.” [2] So verstarb der Prophet (s.a.w.) 82 Tage nach seiner Abschiedspilgerfahrt. Verehrte Muslime, der Prophet bestimmte in seiner Abschiedspredigt Rechte und Pflichten, die als revolutionär gelten können. Jede Art der Ausbeutung der Armen durch die Reichen wurde verboten sowie die hässlichen Bräuche und Traditionen der vorislamischen Zeit verworfen. Das Leben, der Besitz sowie die Ehre und die Würde des Menschen wurden für unantastbar erklärt. Der Schutz all dessen folgte in der Abschiedspredigt, mit der der Prophet sich nicht nur an seine Zuhörer, sondern an alle Zeiten wandte, wie folgt: “Euer Leben, euer Besitz und eure Würde sind genauso heilig wie diese Tage, diese Monate und die Stadt (Mekka), in der ihr euch gerade befindet, heilig sind. Sie sind vor jeder Art Übergriffen geschützt bis zu dem Tag, an dem ihr vor eurem Herrn stehen werdet.” [3] Ebenso verlangte der Prophet in seiner Abschiedspredigt, die Rechte der Frauen zu wahren und sie gut zu behandeln: “Wahrt die Rechte der Frauen und habt in dieser Angelegenheit Ehrfurcht vor Allah. Ihr habt die Frauen von Allah anvertraut bekommen und sie euch auf Befehl Allahs als erlaubte Frauen genommen.” [4] Verehrte Gläubige, dass das reine Niederschreiben und Einrahmen der Menschenrechte nichts bringt, davon konnten wir uns in der Vergangenheit ebenso überzeugen wie wir dies in der Gegenwart tun können. Aus diesem Grunde hat unser Prophet die von ihm formulierten Bestimmungen zunächst an seinen nächsten Verwandten umgesetzt. Denn die neuen Bestimmungen sollten für alle gelten, für Verwandte ebenso wie für Nichtverwandte. So hat er den Zins zunächst bei seinem Onkel Abbas aufgehoben und die Blutfehde bei seinem Cousin Rebia. Die heutige Predigt möchte ich an dieser Stelle beenden mit folgenden Worten des Propheten (s.a.w.). Sie lassen sich auch als eine Art Menschenrechtskonvention lesen, die jegliche Klassenunterschiede, Ungerechtigkeit und Unterdrückung verbietet: “O ihr Menschen! Euer Herr ist einer. Auch euer Vater ist einer. Denn ihr seid alle Kinder Adams und Adam ist aus Erde. Weder hat der Araber dem Nichtaraber etwas voraus, noch der Weiße dem Schwarzen oder umgekehrt. Die Überlegenheit besteht lediglich in der Frömmigkeit (taqwa) ... Wer auch immer von euch einem seiner Glaubensbrüder etwas schuldet hinsichtlich dessen Ehre und Würde oder an Vermögen, der möge sich mit ihm aussprechen und um die Freigabe dieses Rechts bitten noch bevor der Tag des Richtens kommt, an dem weder Gold etwas ausrichten können wird noch Silber. Andernfalls werden ihm in der Höhe seiner Schuldigkeit seine guten Taten abgezogen und dem Geschädigten zugeschlagen. Hat er keine guten Taten, werden ihm in der Höhe seines Unrechts die Sünden des Geschädigten aufgebürdet.” [5] [1] Buchari, Hadsch, 132 [2] Maida, 5/3 [3] Buchari, Hadsch, 132 [4] Muslim, Hadsch 19 [5] Buchari, Mazalim 10, Riqaq 48; Tirmizi, Qiyama 2 Predigtkommission DITIB Köln |