Freitagspredigt

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Der Opfergottesdienst

بِسْمِ اللهِ الْرَّحْمَنِ الْرَّحِيمِ

لَنْ يَنَالَ اللهَ لُحُومُهَا وَلاَ دِمَاؤُهَا وَلٰكِنْ يَنَالُهُ التَّقْوٰى مِنْكُمْ كَذٰلِكَ سَخَّرَهَا لَكُمْ لِتُكَبِّرُوا اللّٰهَ عَلٰى مَا هَدٰيكُمْ وَبَشِّرِ الْمُحْسِنيِنَ

Bismillāhirrahmānirrahīm
[Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen]
“Das Fleisch der Opfertiere wird Allah nicht erreichen. Auch nicht ihr Blut. Was Ihn erreicht ist aber eure Ehrfurcht (vor Ihm, die euch vom Ungehorsam Ihm gegenüber abhält). So hat Er sie in euren Dienst gestellt, damit ihr Allah preist für das, was Er euch gab. So gibt frohe Kunde denjenigen, die Gutes tun.“

[Hac sûresi, âyet 37]


Verehrte Gläubige,

in Vers 34 Sure Hadsch wird der Sinn des Opfergottesdienstes wie folgt beschrieben: “Jedem Volk gaben wir einen Ritus, mit dem sie den Namen Allahs aufsagen über den Tieren, die wir ihnen als Versorgung gaben. Euer Gott ist ein einer Gott. So ergebt euch Ihm. Und gib frohe Kunde den bescheidenen und demütigen Gläubigen.”

Zur Erfüllung des Opfergottesdienst wird in bestimmten Tagen und unter Beachtung der religiösen Bestimmungen hierfür, zum Wohlgefallen Allahs ein Opfertier dargebracht in der Absicht, damit diesen Gottesdienst zu erfüllen. Jeder Gläubige, der die Pubertät erreicht hat, über die nötigen finanziellen Mittel verfügt und in den Tagen des Opferfestes nicht auf Reisen ist, ist zum Opfergottesdienst verpflichtet.

In Sure Kawsar, Vers 2 heißt es hierzu: “Und so bete deinen Herrn an und opfere.” Und in einem seiner Hadise betonte unser geliebter Prophet (saw) die Bedeutung dieses Gottesdienstes wie folgt: “Keine Handlung des Menschen ist Allah in den Tagen des Opferfestes so lieb wie das Darbringen eines Opfertieres für Allah.[1]

Verehrte Geschwister,

als Opfertier können dargebracht werden Schafe, Ziegen, Rinder, Büffel und Kamele. Es wird hier auch nicht unterschieden zwischen männlichen und weiblichen Tieren. Schafe und Ziegen gelten als eine Opfergabe. Rinder und Büffel können auch bis zu sieben Personen gemeinschaftlich als Opfergabe darbringen. [2] Schafe und Ziegen müssen dabei nur ein Jahr alt sein, Rinder und Büffel zwei Jahre. Opfertiere müssen zudem körperlich unversehrt sein.

Geopfert werden kann nur in den Tagen des Opferfestes: frühestens nach dem Gebet zum Opferfest und spätestens noch bis zum dritten Tag. Am Arafa-Tag, dem Tag vor dem Fest und nach dem dritten Festtag kann nicht mehr geopfert werden.

Nach der Sunna des Propheten (saw) wird ein Teil des Fleisches für die eigene Familie beibehalten und der Rest unter den Verwandten, den Nachbarn und den Bedürftigen verteilt.

Verehrte Gläubige,

wie bei all unseren Gottesdiensten, ist es auch hier wieder rein das Wohlwollen Allahs, nach dem wir trachten. Schließlich ist es nach dem Koran weder das Fleisch der Tiere, das Allah erreicht, noch ihr Blut. Einzig unsere Haltung, unser Gehorsam und unsere Absicht ist es, die Allah erreichen. Mit anderen Worten unsere taqwa, unsere demütige Ehrfurcht vor ihm. [3] Dieser Gottesdienst ruft uns nochmal in Erinnerung, standfest zu sein. Daran zu denken, dass Er uns jeder Zeit sieht und um uns weiß, dass die Gedanken und die Absicht rein sein müssen.

Verehrte Gläubige,

wer ein Opfertier nicht selbst darbringen kann oder mit dem Fleisch seiner Opfergabe die Bedürftigen erreichen will, der kann dies auch in seinem Namen ausführen lassen. Wie in den Jahren zuvor führt die DIYANET auch dieses Jahr wieder in Zusammenarbeit mit der DIYANET-Stiftung eine solche Organisation durch. Informationen hierzu erhalten sie auf der Internetseite der DITIB oder in ihrer Gemeinde. Eine Teilnahme ist noch bis heute (Freitag, 11.10.2013) möglich.

Nicht zu vergessen sind zudem die Taschrik-Takbirat in den Tagen des Opferfestes. Beginnend mit dem Morgengebet am Vortag (Arafa-Tag) und noch bis zum Nachmittagsgebet am vierten Festtag sprechen wir diese bei jedem der Gebete.

Die heutige Ansprache möchte ich beenden mit einem Hadis unseres geliebten Propheten (saw): „Der beste Mensch ist der, der den Menschen am nützlichsten ist.“ [4]

[1] Tirmizī, Edāhī, 1.
[2] Tirmizī, Edāhī, 1.
[3] Hadsch, 22/37.
[4] Dschamiu s-Saghīr, II. 10.

Adem VERIM
Religionsbeauftragter der DİTİB-Moschee in Alzey
2013-10-11    


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