Nachrichten und Pressemeldungen

2023-11-20 | Pressemeldung

Unsägliche Veranstaltung in der DITIB-Moschee Chorweiler – Weitere Präventiv- und Schutzmaßnahmen erforderlich

Köln, 20.11.2023: Am 16.11.2023 fand in den Räumlichkeiten der DITIB Chorweiler eine als religiös angefragte Veranstaltung des Kulturvereins der Kunar Jugendlichen e.V. statt. Entgegen vertraglicher Vereinbarung wurde daraus eine politische Veranstaltung, mit Rednern der Taliban. Der Vertrags- und Vertrauensbruch gegenüber unserer Moscheegemeinde wurde durch unsere Gemeinde entsprechend kommuniziert. Die DITIB-Chorweiler hat sich in aller Deutlichkeit von den Veranstaltern, Rednern und Veranstaltungsinhalten distanziert und dem Kulturverein der Kunar Jugendlichen e.V. Hausverbot erteilt. 

Wichtig ist für uns als DITIB-Dachverband, dass neben den Konsequenzen, auch die Frage erörtert wird, wie derartige Fehler minimiert bzw. verhindert werden können. Wir werden solche Erfahrungen zu Anlass nehmen, dies in  unseren routinemäßigen Zusammenkünften im Dezember 2023 und Januar 2024 mit allen Ortsvorständen des DITIB-Bundesverbandes zu thematisieren. Denn unsere bundesweit 858 Moscheegemeinden haben einen aus ihren Mitgliedern gewählten, ehrenamtlichen Vorstand, der im Regelfall aus jeweils 7 Mitgliedern besteht. Diese haben die schwere Aufgabe, eine in ihrer kulturellen, ethnischen, religiösen und auch politischen Zusammensetzung sehr vielfältige Gemeinde zu leiten und somit auch nichttürkischen Muslimen, die einen wichtigen Teil unserer Gemeinden abbilden, religiöse Heimat zu sein und die nötigen Dienste in gewohnter DITIB-Qualität zu bieten. Dass hieraus Fehler resultieren können, darf und soll nicht dazu führen, dass sich DITIB von ihrer Vielfalt abwendet, die wertvolle Beiträge, die allzu gerne verschwiegen werden, für die Integration und gesellschaftliche Teilhabe liefert. Daher sind nachhaltiger und ständiger Austausch und gegenseitige Unterstützung notwendig, die sich auch aus diesen Erfahrungen speisen.  

Unsere DITIB-Chorweiler Gemeinde hat im aktuellen Fall alles aus ihrer Perspektive notwendige getan, um sich selbst, die Moschee Chorweiler und den Verband zu schützen, und ist - trotz vertraglicher Absicherung – aufs Gröbste durch diese unautorisierte Veranstaltung geschädigt worden. Offen bleibt die Frage, wie trotz Einhaltung der vertraglichen Vorgaben, ein Vertreter der Taliban in Köln auftauchen konnte. Weiterhin ungeklärt ist, wie diese Person nach Europa und im speziellen nach Deutschland einreisen und hier frei für die menschenverachtende Praxis der Taliban werben konnte. Hier sind neben unserer Gemeinde auch die Behörden in der Pflicht, die Angelegenheit in ihrer Ganzheitlichkeit transparent aufzuklären. Wir werden diesen Fall inhaltlich und juristisch aufarbeiten und werden, falls nötig, neben den bisher erfolgten Maßnahmen - wie Hausverbot für die Verantwortlichen – auch weitere prüfen . 

Die DITIB lehnt, gemeinsam mit all ihren Verbandsstrukturen, jede -auch nur geistige- Nähe zur Taliban oder  anderen Extremisten ab. Wir distanzieren uns in aller Entschiedenheit unmissverständlich von Extremismus, Terror und Gewalt. Wir verurteilen den Auftritt der Taliban in Deutschland aufs Schärfste und erwarten von den staatlichen Einrichtungen ebenfalls eine lückenlose Aufklärung.


DITIB-Bundesvorstand