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2008-07-18 | Meldung

Integration ist ohne rechtliche Teilhabe nicht zu erwarten

Menschen mit Migrationshintergrund aber ohne deutschen Pass  genießen zwar in Deutschland grundsätzlich Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und können somit in politischen Parteien und kommunalen Ausschüssen  mitwirken, dürfen aber nicht mitentscheiden. Während in anderen EU-Ländern das kommunale Wahlrecht für Migranten längst Teil der politischen und sozialen Realität ist, wodurch die Partizipation und Integration gefördert werden, lässt das Grundgesetz in Deutschland mit Ausnahme des Kommunalwahlrechts für Unionsbürger kein Wahlrecht für Ausländer bei Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen zu. Vorstöße einiger Bundesländer in der Vergangenheit, kommunales Wahrecht auch für Nicht-EU-Bürger einzuführen, scheiterten an der ethnischen, am Abstammungsprinzip festhaltenden Definition der Staatsbürgerschaft.

Dies führt an machen Orten dazu, dass bis zu 30% der Wohnbevölkerung kein politisches Mitspracherecht besitzen. Integration auf der kommunalen Ebene heißt jedoch, den eigenen Lebensraum mit zu gestalten, für die Gemeinschaft Verantwortung zu übernehmen und den eigenen Lebensmittelpunkt bewusst zu verlagern (politische und gesellschaftliche Partizipation). Berechtigterweise stellt sich damit die Frage, warum auf der einen Seite Integration propagiert, auf der anderen Seite jedoch gehemmt wird, wie beispielsweise beim geplanten Einbürgerungstest.
Der Schlüssel zum Wahlrecht und damit zum politischen Mitspracherecht ist in Deutschland die Staatsbürgerschaft. Mit dem Erwerb der Staatsbürgerschaft wächst das Zugehörigkeitsgefühl, die Identifikation mit der neuen Heimat und eben dieser Erwerb ist auch der richtige Schritt zur Integration. Aber einer Bevölkerungsgruppe die politische Mitwirkung deswegen zu versagen, weil dieser sich nicht nur für „eine Identifikation“ entscheiden kann und deswegen für zwei gleichberechtigte Heimatorte entschieden hat, ist weder politisch und integrationspolitisch, noch und insbesondere aus humaner Sicht gesehen der richtige Weg. Der Besitz einer zweiten Staatsbürgerschaft ist auf keinen Fall integrationshemmend.
Wünschenswert für den weiteren Integrationsprozess wäre daher ein modernes, vom Prinzip der Bürgerschaft her entwickeltes Konzept der sozialen, rechtlichen und demokratischen Teilhabe aller, um auch den Einwandern eine demokratische Verantwortung zu übertragen.
Deshalb fordern und erwarten wir, dass auch in Deutschland das von dem EU Parlament beschlossenes zweites Staatsbürgerschaftsrecht bald möglichst umgesetzt wird.

DITIB
Vorstand