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2023-09-19 | Pressemeldung

In die Zukunft mit dem Ziel als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)

Köln, 18.09.2023: Zum Wochenende 16./17.09.2023 hat sich der DITIB-Bundesverband mit allen DITIB Landes- und Regionalverbänden in der Zentralmoschee Köln getroffen. Erstmalig traf zu diesem Anlass der neue Vorstand im Rahmen einer Veranstaltung mit Vertretern aller DITIB-Landesverbandsmitglieder in der Zentralmoschee Köln zusammen.

Dr. Muharrem Kuzey, Vorstandsvorsitzender im DITIB-Bundesverband, führte in die Veranstaltungstage ein:
„Als bundesweiter Verband mit knapp 1.000 Vereinen sind wir ein gutes Stück vorangekommen. Wir konnten trotz der pandemiebedingt herausfordernden Jahre unsere Strukturen den aktuellen Erfordernissen anpassen und sind damit zukunftsfähig aufgestellt. Nächstes Jahr begehen wir als Verband unser 40jähriges Jubiläum und werden mit der heutigen Zusammenkunft Rückblicke bewerten und aus unseren bisherigen Arbeiten heraus Visionen und Mission des Verbandes zukunftsfähig formuliert. Als Dachverband, der seit nunmehr fast vier Jahrzehnten hier verortet ist, und inzwischen die notwendigen Strukturen mit den Landesverbänden vorweist, stellt sich die Frage nach dem Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, haben die notwendigen Strukturen und die DITIB-Landesverbände koordinieren bundeweit 858 lokale Moscheegemeinden. Es ist Zeit, dass sich diesbezüglich in den muslimischen Glaubensgemeinschaften endlich etwas tut. Diesbezüglich wollen wir weitere Schritte unternehmen.“

Zu den juristischen Hintergründen der Fragestellungen, wie die verfassungsmäßig gleichberechtigte Teilhabe der Muslime in den Bundesländern gelingen kann, referierte Prof. Dr. Dr. Muckel als Gastredner, wobei er in seinem Vortrag sowohl die enormen Leistungen der DITIB hervorhob, aber auch die Defizite offen ansprach. In diesem Kontext wurden auch die Notwendigkeit sowie die Herausforderungen des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts für die DITIB in seiner Breite diskutiert und nach den wesentlich weiter gefassten juristischen Formulierungen und Interpretationen der letzten Jahrzehnte der Anspruch hierauf bewertet. Prof. Dr. Dr. Muckel betonte diesbezüglich: „Wenn Verträge geschlossen werden, dann reden wir über etwas, was hier in Mitteleuropa seit dem Mittelalter völlig selbstverständlich ist. Staat und Kirche haben immer schon Meinungsverschiedenheiten durch Verträge beigelegt. Das betrifft Meinungsverschiedenheiten im Religionsverfassungsgesetzt in Deutschland auch heute, denn es ist ein kooperatives Religionsverfassungsrecht (in Deutschland). Da sollte man so flexibel, konsequent und kooperativ sein, wie nur möglich. Hier bietet sich die Chance, etwas zu bewegen. Der Vertrag ist dazu ideal, da sollte man zugreifen, das ist die Chance schlechthin.“

Im Rahmen der Veranstaltung debattierten die Landesreligionsgemeinschaften der DITIB den Stand und die Angebote in den Bundesländern, in denen die DITIB als Religionsgemeinschaft bereits Verträge als Partner bei den Themen der Res Mixta vorweisen kann, wie bspw. Islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder die Islamischen Theologie an Universitäten. Ebenso wurden die Entwicklungen in den Bundesländern erörtert, in denen die DITIB bei Übergangslösungen wie Beirats- oder Kommissionsmodellen ihre Beiträge leistet.

Mit einer gemeinsamen Bewertung der Veranstaltung endete das arbeitsintensive Wochenende um 16 Uhr mit einem gemeinsamen „Familienfoto“ der knapp 150 Teilnehmer.

DITIB-Bundesverband

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