Freitagspredigt

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Scheidungsethik
(04.12.2020)

 

Meine verehrten Geschwister!

Der erhabene Allah sagt im edlen Koran folgendes: “Und zu seinen Zeichen gehört es, dass er euch von euch selber Gattinnen erschuf, auf dass ihr ihnen beiwohnt, und er hat zwischen euch Liebe und Barmherzigkeit gesetzt. Hierin sind wahrlich Zeichen für nachdenkende Leute.”2

Werte Gläubige!

Familien werden nach dem Gebot Allahs und der Sunna des Propheten gegründet. Der Wunsch bei der Gründung eines Familienlebens ist, ein ganzes Leben die Ehe fortzuführen. Ziel ist, dass sich die Ehepartner bei ihrer Freude und bei ihrem Leid unterstützten. Ziel ist, die Familienatmosphäre zu einem warmen Heim zu transformieren.

Der erhabene Allah rät den Ehepartnern dazu, einen guten Umgang miteinander zu pflegen. Jedoch funktioniert das eheliche Leben manchmal nicht so wie man es sich wünscht. Wenn die Liebe der Ehepartner zueinander sein Ende gefunden hat; Wenn sich die Barmherzigkeit und Zuneigung zueinander verflüchtigt haben; Und wenn das eheliche Zusammenleben einen unerträglichen Zustand erreicht hat, kann die Scheidung ein Ausweg sein, obwohl dies seitens unserer Religion nicht gerngesehen ist. Aus diesem Grund sagte unser Prophet (s): “Unter den erlaubten Dingen ist die Scheidung dasjenige, das Allah am unliebsten ist.”3

Die Scheidung ist die unliebste Sache für Allah. Schließlich führt sie zu Unbehagen unter den Familienangehörigen, Verwandten und in der Gesellschaft. Jedoch ist es erlaubt. Schließlich ist es eine von Allah gewährte Erlaubnis für Eheleute, die keine andere Lösung finden.

Geehrte Gläubige!

Die Institution Familie als Garant einer glücklichen Gesellschaft schwindet. Heutzutage gibt es leider immer mehr Scheidungen. Folgende Faktoren säen Trennungskeime zwischen die Ehepartner: Psychologische und wirtschaftliche Probleme, Zerrüttung, Gleichgültigkeit zwischen den Ehepartnern, Treuelosigkeit, Abhängigkeit von Alkohol oder Glücksspielen sowie unnötige Eingriffe der Familien. Somit bedrohen diese Faktoren die familiäre Einheit als Garant der Gesellschaft.

Aufgrund ihrer weitreichenden Folgen ist die Scheidung eine sehr ernste Angelegenheit. Daher sollte diese Entscheidung besonders gut durchdacht und intensiv beraten werden. Die Ehepartner sollten versuchen, ihre schönen Eigenschaften herzuvorheben. Sie sollten so ihr Leben fortführen anstatt perfektionistische Erwartungen zu hegen. Der erhabene Allah betont, dass uns manchmal eine Eigenschaft des Ehepartners nicht gefällt. Jedoch könnte dieses Anlaß zum Guten: “Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.”4 Auch unser Prophet (s) riet dazu, dass die Ehepartner soweit wie möglich gut miteinander auskommen und ihre guten Eigenschaften in den Vordergrund stellen sollten: “Der Gläubige soll gegenüber seiner Ehepartnerin keine schlechten Empfindungen hegen; schließlich mag man manche Eigenschaften nicht, jedoch mag man doch andere Eigenschaften von ihr.”5 Es ist nicht nur die Aufgabe von verheirateten Ehepartnern, die familiäre Einheit zu gewährleisten. Auch die Verwandten sollten sich von Worten und Handlungen, die die familiäre Einheit beeinträchtigen und zu Umtrieben zwischen den Ehepartnern  führen können, fernhalten. Unser Prophet sagte: “Wer die Ehepartner gegeneinander aufhetzt, ist nicht von uns.” Damit brachte er zum Ausdruck, dass es einem Muslim nicht geziemt, die Eheleute gegeneinander aufzuhetzen sowie Worte und Handlungen, die ihr Wohl stören könnten, darzulegen.6

Geehrte Gläubige!

Trotz aller Maßnahmen, die familiäre Einheit fortzuführen, kann es vorkommen, dass die Ehe mit einer Scheidung beendet wird. Jedoch sollten die geschiedenen Ehepartner ihre gegenseitigen Rechte aus der Vergangenheit respektieren. Sie sollten im selben Maß loyal zu ihrer gegenseitigen Privatsphäre bleiben. Es geziemt sich für Gläubige nicht, feindschaftliche Worte und Handlungen darzulegen, weil sich die Wege getrennt haben. Das ist gleichzeitig das Gebot des Korans. Der folgende Vers verdeutlicht, dass sich die Persönlichkeit eines Gläubigen sogar im Scheidungsfall von edlem Charakter, Höflichkeit, gutem Benehmen, sowie Sensibilität für Recht und Gerechtigkeit nicht entfernen kann: „Die Scheidung ist zweimal (erlaubt); dann aber müsst ihr sie in Güte behalten oder mit Gut entlassen.“7

 

Die DITIB-Predigtkommission

 

1 Koran, al-Baqara, 2/231.                           
2 Koran, Rum, 30/21.     
3 Abu Dawud, Talaq, 3.    
4 Koran, an-Nisa, 4/19.                                                                                                                                          
5 al-Muslim, Rada, 61.
6 Abu Dawud, Talaqk, 1, Vgl. Hadislerle Islam, Bd.4, S. 163-176:
   https://hadislerleislam.diyanet.gov.tr/sayfa.php?CILT=4&SAYFA=163.                 
7 Koran, al-Baqara, 2/229.

 

2020-12-04    


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