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2016-07-24 | Pressemeldung

Der DITIB-Bundesverband ruft alle Akteure zur Mäßigung auf

Köln, 24.07.2016: Gleich nach dem gescheiterten Putschversuch hat sich die DITIB am 16.07.2016 klar geäußert: Weder in der Türkei, noch in Deutschland oder anderswo auf der Welt darf Gewalt als ein Mittel der politischen Auseinandersetzung angewandt oder befürwortet werden:  

http://www.ditib.de/detail1.php?id=528&lang=de

Politische Auseinandersetzungen müssen sachlich und vernünftig geführt werden – dies haben wir immer wieder zu verschiedenen Anlässen betont. Hetzerische Diffamierungen und Gewaltbereitschaft sind keine legitimen Mittel, um in einer demokratischen Gesellschaft Konflikte und Meinungsverschiedenheiten auszutragen. Friedfertige Kundgebungen um der Freude über den abgewendeten Putsch oder der Solidarität mit der Türkei Ausdruck zu verleihen, sind ein demokratisches Recht, Gewaltfreiheit darin ein demokratisches Gebot.

Als Religionsgemeinschaft hat die DITIB in der Vergangenheit stets diesen Weg der Vernunft und des Ausgleichs verfolgt und wird dies auch in Zukunft unbeirrt von gegenlautenden Unterstellungen, Anfeindungen und Diffamierungen tun.

Eine Moschee ist ein Haus Gottes. Ein Ort, an dem man sich Gott zuwendet. Als Haus Gottes steht es jeder Gläubigen und jedem Gläubigen offen, der dort beten möchte, unabhängig von Herkunft, Status, politischer Gesinnung, Ethnie oder Sprache.

Niemals dürfen wir zulassen, dass Meinungsverschiedenheiten zu Hass führen, der uns verblendet und zur Gewalt verleitet. Im Koran heißt es: „Nicht gleich sind die gute Tat und die schlechte Tat. Wehre mit einer Tat, die besser ist, die schlechte ab, dann wird derjenige, zwischen dem und dir Feindschaft besteht, so, als wäre er ein warmherziger Freund.“ (Sure 41, Vers 34). Das ist die bestimmende Handlungsanweisung für eine Religionsgemeinschaft und ihre Mitglieder und nicht gesellschaftliche Anfeindung und Gewalt.

Als muslimische Religionsgemeinschaft weisen wir niemanden ab, der in einer Moschee beten will. Unsere Moscheen sind jedoch auch keine Orte der Provokation oder Agitation. Im Bedarfsfall können Moscheevorstände entsprechend der Satzung gegebenenfalls über das Gebet hinausgehende Aktivitäten in den Moscheen einschränken, aber auch verbieten – bis hin zum Hausverbot. Dies dient dem Schutz der spirituellen Atmosphäre, dem sakralen Ort und dem Gemeinschaftsfrieden.

Gleichwohl möchten wir zu diesem Anlass auch die Medien an ihre Verantwortung erinnern: die derzeitige Stimmungsmache über eine breit gestreute und nachhaltige tendenzielle Berichterstattung, die selbst vor den Kinderprogrammen kein Halt macht, heizt die Spannungen und Entfremdungen zunehmend an und erhöht das Frustrationspotential.

Wir verurteilen jeden Aufruf zu Hass und Gewalt. Die Ethik des Islam, sie lehrt uns Liebe, Toleranz, Vertrauenswürdigkeit, sie lehrt uns Frieden und Eintracht für die Gesellschaft, in der wir leben.

 

Pressestelle
DITIB-Dachverband