Freitagspredigt

Das Fasten verstehen

بِسْمِ اللهِ الْرَّحمَنِ الْرَّحِيمِ
يَاۤ اَيُّهَا الَّذِينَ اٰمَنُوا كُتِبَ عَلَيْكُمُ الصِّيَامُ كَمَا كُتِبَ عَلَى الَّذِينَ مِنْ قَبْلِكُمْ لَعَلَّكُمْ تَتَّقُونَ


Bismillāhirrahmānirrahīm

[Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen]
“O ihr, die ihr glaubt. Euch ist das Fasten vorgeschrieben, wie es auch denjenigen vor euch vorgeschrieben wurde. Vielleicht werdet ihr ja (dadurch) gottesfürchtig.”

[Sure Baqara, Vers 183]

Verehrte Muslime,

das Fasten wurde den Muslimen im zweiten Jahr der Hidschra zur Pflicht. Im eingangs vorgetragenen Vers heißt es über das Fasten: “O ihr, die ihr glaubt. Euch ist das Fasten vorgeschrieben, wie es auch denjenigen vor euch vorgeschrieben wurde. Vielleicht möget ihr (dadurch) gottesfürchtig werden.” [1] Das Fasten wurde also auch den vorangegangenen Glaubensgemeinschaften als Pflicht auferlegt. Im Islam gehört das Fasten zu den fünf Säulen der Religion.

Verehrte Brüder und Schwestern,

fasten bedeutet, sich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zu enthalten. Sich in der Absicht, dies für Allah zu machen und damit Sein Wohlgefallen zu erlangen, von Essen und Trinken, aber auch vom Geschlechtsverkehr zurück zu halten. Jeder Muslim und jede Muslimin mit der notwendigen körperlichen Reife und im vollen Besitz des Verstandes, ist zum Fasten verpflichtet. Dies ist uns definitiv ein Gebot.

Fasten bedeutet, sich reinigen. Ein Gläubiger, der in Befolgung des Gebots fastet, wird auch körperlich regenerieren. So sagte dereinst unser Prophet (s.a.w.): „Fastet, damit ihr Gesundheit findet.“ [2]

Wer fastet, sollte allerdings darauf achten, dass er hierbei auch von dessen geistig-spirituellen Facetten und Nutzen profitiert. Dazu sollte er darauf achten, auch seine Zunge einzuhalten. Er sollte seine Zunge nun vielmehr einsetzen und sein Herz öffnen, um wieder den Koran zu studieren. Um Allahs zu gedenken und insgesamt sich seinen Gottesdiensten zu widmen. Und ärgert ihn jemand, sollte er nur sagen: „Ich faste!“ [3] und sich zurückziehen aus einer Streitsituation oder einer Situation, in der geklatscht und üble Nachrede getrieben wird.

Verehrte Gläubige,

das Fasten entwickelt den Menschen geistig-spirituell weiter. Es hält ihn ab von schlechten Handlungen, von Schändlichem. Es schützt ihn und seine Sittsamkeit und damit ihn insgesamt von der Hölle. [4]

Das Fasten ist ein Gottesdienst, in den sich nur sehr schwer Augendienerei (riya‘) einschleichen kann. Daher hat das Fasten und ein Fastender einen ganz besonderen Rang bei Allah. Nach einem Hadis unseres Propheten (s.a.w.) sagte der Erhabene: „Wer fastet, hält sich von Essen und Trinken sowie von allen möglichen körperlichen Begierden zurück nur um Meiner Willen. Daher werde Ich selbst sein Fasten entlohnen.“ [5] Damit hat der Fastende nicht nur die Kunde über die unendliche Güte und Gnade des Erhabenen, sondern wir damit auch eine Vorstellung vom Wert und den Vorzügen dieses Gottesdienstes.

Über das Fasten sagte unser Prophet (s.a.w.): „Zwei Momente des Glücks gibt es für den Fastenden. Zum einen, wenn er das Fasten bricht. Und zum anderen, wenn er schließlich auf seinen Herrn trifft.“ [6]

Als Belohnung für den Durst, den sie beim Fasten verspürt haben, werden die Fastenden das Paradies durch das „Reyyan“-Tor betreten. [7] Kein anderer sonst wird durch dieses „Tor des gelöschten Durstes“ treten. Und: “Wer durch dieses Tor tritt, wird nie wieder Durst verspüren.“ [8]

Und Muslime, wenn sie fasten, wissen natürlich um diesen unvergleichlich hohen Lohn wie beschrieben. Genau ihn zu verdienen gilt ihre Absicht beim Fasten. Möge unser Fasten und mögen unsere täglichen Gebete, aber auch alle anderen gottesdienstlichen Handlungen angenommen werden und wir Sein Wohlwollen erlangen.

[1] Baqara, 2/183.
[2] Taberānī, M. Evsat, 8174.
[3] Buhārī, Sawm, 9; Muslim, Siyām, 163.
[4] Buhārī, Sawm, 2.
[5] Muslim, Siyām,164.
[6] Buhārī, Sawm, 2, 9; Muslim, Siyām, 161.
[7] Buhārī, Sawm, 4.
[8] Ibn Mādscha, Siyām 2; Nesāī, Siyām, 43.


Mustafa OĞUZ
Religionsbeauftragter der DITIB-Zentralmoschee in Remscheid
2012-07-27    


Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der DITIB reproduziert, vervielfältigt oder verarbeitet werden.

Archiv 2007-2008  | 2009-2010