Freitagspredigt

PDF-Dosyası Freitagspredigt (PDF)

Freitagspredigt in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Bitte klicken um das Video anzusehen!


Gesegnete Reise: der Gottesdienst der Pilgerfahrt (Hadsch)
(25.08.2017)

 

Verehrte Muslime!

Eine der fünf Säulen der islamischen Religion ist die Pilgerfahrt (Hadsch). Jeder freie Muslim, der die Pubertät erreicht hat, sowie geistig und körperlich dazu imstande ist, ist verpflichtet, den Hadsch einmal im Leben zu vollziehen. Allah sagte: „Und der Menschen Pflicht gegenüber Allah ist es, die Pilgerfahrt zum Hause zu unternehmen, wer dazu imstande ist.“1, und unser Prophet (s) sagte: „O Menschen! Allah, der Erhabene, hat euch die Pilgerfahrt vorgeschrieben. Vollzieht demnach die Pilgerfahrt.“2, um klar zu verdeutlichen, dass die Pilgerfahrt eine Pflicht ist.

Meine werten Geschwister!

Die Pilgerfahrt, die ein Gottesdienst (Ibada) ist, ist wie folgt zu definieren: “Es ist die ordnungsgemäße Durchführung des Besuchs der Kaaba in Mekka, sowie der besonderen gesegneten Stätten drumherum zu einer besonderen Zeit und die Ausführung der übrigen durchzuführenden Aufgaben.”3

Als Gläubige ist es unser Hauptziel, mit all unseren Handlungen das Wohlwollen Allahs zu erlangen. Einer der wichtigsten Gottesdienste, der uns hilft dieses Ziel zu erlangen, ist  die  Pilgerfahrt, die von dem Pflichtgebet bis zum Tawaf und vom Dhikr bis zum Gottesgedenken alle Aufgaben und Arten des Gottesdienstes in sich vereint.

Geehrte Gläubige!

Die Pilgerfahrt ist ein vielseitiger Gottesdienst. Zusätzlich zu den finanziellen und körperlichen Aspekten der Pilgerfahrt, hat der Hadsch verschiedene materielle und spirituelle, weltliche und jenseitige, sowie individuelle und gesellschaftliche Dimensionen. Millionen von Muslimen, die auf der ganzen Welt leben, deren Farben, Sprachen, Ethnien, Sitten und Traditionen unterschiedlich sind, kommen aufgrund der Pilgerfahrt zusammen. Sie erleben die Freude, den monotheistischen Glauben (Tauhid) zu besitzen und gemeinsam ihre Gottesdienste durchführen zu können. Dadurch werden sich die Pilger  der Gemeinschaft (Umma) bewusst. In diesem Zusammenhang ist die Pilgerfahrt ein Ausdruck der totalen Hingabe.

Werte Gläubige!

Bei der Pilgerfahrt erlangen spirituelle Gefühle ihren Höhepunkt. Aus einem Munde und aus tiefstem Herzen bitten alle Muslime,  Allah, den Erhabenen, mit ihren Takbirat (Allahu Akbar) und Talbiya (Labbayk ...) bei den Umkreisungen der Kaaba (Tawaf) und beim Standgebet (Waqfa) im Tal von  Arafat, sowohl für sich selbst als auch für ihre Familienangehörigen, für ihre Länder und für alle Muslime um Vergebung und Begnadigung.

Die Pilgerfahrt ist das schönste Zeichen der Dienerschaft eines Muslims, das zeigt, dass er jederzeit bereit ist, seinen Besitz und sein Leben für Allahs Wohlwollen einzusetzen. Die alltägliche Kleidung und die weltlichen Gedanken ablegend sagen die Muslime mit einer himmlischen Stimme: „Labbayk Allahumma labbayk, labbayka la scharika laka labbayk... Hier bin ich, ich höre Allah, Hier bin ich, deinem Gebot folgend bin ich gekommen ...” Diesen Satz ständig wiederholend, proben die Muslime regelrecht den jüngsten Tag, wobei sie an diesen gesegneten Orten selbst erleben, dass die Welt, der Besitz, das Eigentum, sowie die bekleideten Ämter und die eingenommenen Positionen vergänglich sind.   Während der Pilgerfahrt erleben sie auch, dass sie die Reise ins Jenseits allein mit vorangehenden weltlichen Taten unternehmen werden.

Meine verehrten Geschwister!

Möge Allah unsere Pilgerfahrten und unsere Taten annehmen. Ich wünsche von Allah, dem Erhabenen, dass diejenigen Geschwister, die die Pilgerfahrt noch nicht durchführen konnten, so schnell wie möglich diese Reise antreten dürfen. Vergessen Sie bitte nicht, aus Anlass des Opferfestes schon beginnend mit dem Morgensgebet am Donnerstag, am Vortag (Arafa), die Takbirat'ut-Taschrik nach den Pflichtgebeten zu rezitieren. 

Ich beende meine Predigt mit einer Verheißung unseres Propheten, die besagt: “Die Belohnung einer bei Allah angenommenen Pilgerfahrt ist allein das Paradies.”4


Harun Kahraman, Religionsbeauftragter,
DITIB Mevlana Moschee, Buchloe

 

1 Koran, Al-i Imran, 3/97
2 Riyadu’s-Salihin, Bd. 2, Hadsch, 1277                
3 Ilmihal, DIB, Ankara, Bd. I, s. 514                 
4 Riyadu’s-Salihin, Bd. 2,  Hadsch, 1280

 

 

2017-08-25    


Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der DITIB reproduziert, vervielfältigt oder verarbeitet werden.

Archiv 2007-2008  | 2009-2010