Freitagspredigt

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Freitagspredigt in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
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Arbeits- und Handelsmoral der Muslime
(15.07.2016)

 

Meine verehrten Geschwister!

Im rezitierten Vers sagt der erhabene Allah in seinem gnadenreichen Buch: „[...] und dass es für den Menschen nichts anderes geben wird als das, worum er sich selbst bemüht, und dass ohne Zweifel sein Bemühen gesehen werden wird, und dass ihm hierauf nach vollem Maß vergolten wird.“1

Im zitierten Hadith sagt unser geliebter Prophet (s): “Bezahlt den Lohn des Arbeitenden bevor sein Schweiß trocknet.”2

Meine Geschwister!

Unsere Religion lehrt uns, wie die Ethik des Handels und der Arbeit sein sollte. Demnach ist die Arbeits- und Handelsmoral unserer Religion Aufrichtigkeit und Rechtschaffenheit; Sensibilität für Erlaubtes und Verbotenes; Wahrung der Rechte des Arbeitenden und Arbeitgebers sowie Respekt für die Arbeit. Nach unserer Religion ist nicht jeder Weg für den Verdienst erlaubt.

Meine geehrten Geschwister!

Es ist offensichtlich, dass heutzutage bestimmte Schieflagen zur Produktion und zum Verbrauch vorhanden sind. Auf der einen Seite ist ein Lebensstil, den Luxus soweit wie möglich umzingelt ohne Erlaubtes-Verbotenes zu bedenken, auf der anderen Seite sind Menschen da, deren einzige Sorge es ist, seine Brötchen zu verdienen.

Auf der einen Seite sind Menschen da, die mehr verdienen wollen, auf der anderen Seite sind Menschen, die nach ihrem Lebensunterhalt herlaufen um ihr Leben fortführen zu können..

Auf der einen Seite sind Menschen da, die auf leichtem Weg reich werden möchten, auf der anderen Seite Menschen, die sich aufgrund eines erlaubten Happens abschwitzen..

Ja, leider hat uns die Moderne auch in Bezug auf die Arbeits- und Handelsmoral beeinflusst. Neben denen, die aufrichtig, vertrauenswürdig, seriös, die Arbeit gerecht entlohnend und die Rechte des Arbeiters beachtend handeln, hat sich die Zahl derer vermehrt, die nur fokussiert auf Finanzen und Profit denken. Mittlerweile wird die Warnung des Propheten “Wer uns betrügt, ist nicht von uns.”3 zugunsten von weltlichen Vorteilen geopfert, weil ihrerseits vergessen wird, dass der Handel auch eine Prüfung ist und dass das beruflich notwendige Handeln ein Gottesdienst ist.

Meine Geschwister!

Im Wesentlichen ist es, dass der Mensch sein Leben ohne auf andere Menschen bedürftig zu sein selbst bestreiten kann und den Lebensunterhalt für seine Kinder und Familie verdient. Zu diesem Zweck wird es seitens unserer Religion als erhaben angesehen, dass man durch erlaubte und legitime Wege Einkommen erwirbt und sich im Arbeits- und Handelsleben befindet.

Dem gegenüber wird jegliches Einkommen und jeglicher Handel nicht als erlaubt angesehen, worin das Wohlwollen Allahs sowie die Linie des Erlaubten-und-Verbotenen ungeachtet bleiben und diese Ungerechtigkeit und Betrug beinhalten.

Denn unser Prophet hat die lehrreiche Situation von solchen Personen mit einer Frage wie folgt beschrieben: “Wie soll Allah dem Bittgebet einer Person entsprechen,  dessen Essen unerlaubt ist, dessen Getränk unerlaubt ist und dessen Kleidung unerlaubt [erworben] ist?”4

Meine Geschwister!

Der Gläubige bedeutet vor allem eine vertrauenswürdige Person. Demzufolge sollte ein Gläubiger bei seinen Einkünften auch die Rechte der anderen Personen nicht vereinnahmen.

Der Gläubige sollte mit dem Bewusstsein handeln, dass jede seiner Handlungen auf dem Wege des erlaubten Verdienstes ein Gottesdienst ist.

Der Gläubige darf nicht vergessen, dass ein unerlaubter Happen, das er seinen Familie überreicht zu einem Feuerball werden wird, das seinen eigenen Magen verbrennen wird.

Ich beende meine Freitagspredigt mit den mahnenden Worten des Korans, die zu Kriterien des Lebensunterhaltes und Einkommens als Maßstab von uns allen genommen werden sollten.

Unser Herr Allah gebietet: “Wehe den das Maß Kürzenden, die, wenn sie sich von den Menschen zumessen lassen, sich volles Maß geben lassen, wenn sie ihnen aber zumessen oder wägen, Verlust zufügen. Glauben jene nicht, dass sie auferweckt werden zu einem gewaltigen Tag?”5

“O ihr, die ihr glaubt, zehrt nicht euren Besitz untereinander auf ungerechte Weise auf, es sei denn, dass es sich um einen Handel in gegenseitigem Einvernehmen handelt.”

 

Die Predigtkomission

 

[1] Koran, an-Nadschm, 53/39-41
[2] Ibn Madscha, Ruhun, 4               
[3] Tirmidhi, Buyu, 74     
[4] al-Muslim, Zekat, 19
[5] Koran, al-Mutaffifin, 83/1-5
[6] Koran, an-Nisa, 4/29

 

2016-07-15    


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