Freitagspredigt

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Respekt für die Arbeit
01.05.2015

وَأَنْ لَيْسَ لِلإِنْسَانِ إِلاَّ مَا سَعَى


Geehrte Gläubige!
So wie die islamische Religion nützliche Taten auszuüben fördert, sieht sie auch den Besitz, das Ansparen von Vermögen und dessen Vermehrung als legitim an. Der Vers „[Oder wurde ihm nicht erzählt, was in den Seiten Moses steht…] und dass es für den Menschen nichts anderes geben wird als das, worum er sich (selbst) bemüht.“1 verdeutlicht, dass der Mensch den Gegenwert der Arbeiten in der Welt und im Jenseits erhalten wird.

In der islamischen Religion wird die eigenständige Lebensführung ohne auf jemanden angewiesen zu sein, das Arbeiten für die Sicherstellung des Unterhalts der Kinder und Familie, sowie der Besitzerwerb im Rang des Gottesdienstes (ibadet) als gesegnet und wertvoll akzeptiert. Auf der einen Seite hat der Islam den Erwerb durch legitime Wege als gesegnet angesehen und auf der anderen Seite den  Besitzerwerb durch illegale Wege wie Diebstahl, Raub, Glücksspiele und Bestechung als das Überschreiten der Ansprüche und Rechte anderer angesehen und diese auf religiöser, rechtlicher und ethischer Ebene verboten.

Nach dem Islam ist die Arbeit der eigentliche und natürliche Weg des Verdienstes. Der Prophet (s) hat gesagt: „Niemand hat etwas Besseres als aus der eigenen Handarbeit gegessen.“2 und als er nach dem reinsten Verdienst gefragt wurde geantwortet: „Die eigene Handarbeit und der Verdienst durch aufrichtigen Handel.“3 Somit hat er die Aufmerksamkeit auf die Bedeutung und den Wert der Arbeit gelenkt. Als er eines Tages Sa´d b. Muadh traf und sie sich die Hände drückten, bemerkte er, dass seine Hände schwielig waren. Der Prophet fragte ihn nach dessen Grund. Dieser antwortete ihm, dass er „auf seiner Dattelplantage arbeitete um den Unterhalt seiner Kinder und Familie sicherzustellen.“ Daraufhin küsste der Prophet die Hände von Muadh und sagte: „Diese sind Hände, die Gott lieb hat.4

Die Gelehrten des Islam haben ausgedrückt, dass die Ernährung des Körpers mit unrechtmäßig erworbenem Gut und die damit getätigten Handlungen nutzlos und uneffektiv, der Verdienst und Profit nicht segensreich sein werden. Sie verdeutlichten, dass der Verdienst, der nicht auf Arbeit zurückzuführen ist, nichts anderes außer einem unwohlen und unglücklichen Leben in der Welt und nichts weiteres außer mühseliger Rechenschaft im Jenseits mit sich bringen wird.5

Meine verehrten Geschwister!
Die breiten Arbeitsbereiche, die Arbeiterschichten und die Entwicklungen im Bereich der Wirtschaft und des Handels, die insbesondere die industrielle Revolution mit sich brachte, haben eine gesonderte Bedeutung für die Beziehungen zwischen dem Arbeitenden und Arbeitgeber mit sich gebracht. Als eines der wichtigen Standbeine des gesellschaftlichen Wohles und Friedens sind die Sicherstellung des Arbeitsfriedens, der Arbeitsgesundheit und Arbeitssicherheit sehr wichtig. Auch die Fundierung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberrechte wie auch die Arbeitgeberverantwortungen an die Basis der Rechte der Mitarbeiter und die Gerechtigkeit unter den Arbeitern sind sehr wichtig. Aus diesem Grund sollte von der Überwachungsfunktion des Gewissens im religiösen und ethischen Bereich Gebrauch gemacht werden, um den Respekt gegenüber der Arbeit, die Beachtung der Ansprüche und Rechte der Arbeitenden zu gewährleisten. Denn Menschen, in deren Gewissen das Bewusstsein des Ablegens einer Rechenschaft  ihren Platz eingenommen hat, werden sich mehr vor dem Verletzen der Rechtsansprüche und des Rechts hüten; der gesellschaftliche Frieden und das Wohl in der Gesellschaft wird dadurch besser verwirklicht.

Für den Frieden im Arbeitsleben als ein Erfordernis des gesellschaftlichen Lebens hat die Religion des Islams sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber Aufgaben und Verantwortungen übertragen. Somit bezweckte der Islam den Schutz der Rechte von Arbeitenden als auch von  Arbeitgebern. Der Arbeitgeber sollte den Lohn des Arbeitenden voll und rechtzeitig zahlen, seine Absicherung und Sicherheit gewährleisten und sich gegenüber dem Arbeitenden gut verhalten und ihnen keine Aufgaben übertragen, die sie nicht imstande sind zu vollbringen.6 Der Prophet sagte: „zahlt den Lohn des Arbeitenden noch bevor sein Schweiß trocknet.“7 Indem er sagte, dass diejenigen, die den Lohn des Arbeitenden nicht zahlen, Allah gegen sich vorfinden8 werden, verdeutlichte er die Bedeutung, den  Gegenwert der Arbeit zu zahlen. Auch förderte er die Arbeitenden, die Arbeit vollständig und in der gewünschten Zeit zu machen, indem er sagte: „Wahrlich erfreut sich der Erhabene Allah  daran, wenn einer von euch die gemachte Arbeit zuverlässig macht.“9

Als Schlussfolgerung können wir sagen, dass die Beziehungen des Arbeitenden mit dem Arbeitgeber nicht unabhängig von den menschlichen Beziehungen angesehen werden dürfen. Ebenso sind die Rechte der Arbeitenden nicht unabhängig von den Menschenrechten anzusehen. Der Islam hat im Arbeitsleben nicht nur die Rechtsnormen sondern auch die religiösen und ethischen Regeln in den Vordergrund gerückt und versucht, eine zuverlässige Struktur basierend auf Liebe, Respekt und Gerechtigkeit zu etablieren. Dem Arbeitgeber hat er empfohlen, das Anrecht des Arbeitnehmers rechtzeitig und voll zu zahlen und dagegen dem Arbeitnehmer empfohlen, seine Arbeit gewissenhaft und vollständig auszuführen um die Bezahlung zu verdienen.

 

Dr. Mehmet Tekin
Religionsattaché, Karlsruhe


1. Koran, an-Nadscm, 53/39
2. al-Bukhari, Buyu´, 15
3. al-Musnad, IV, 141
4. Serahsi, al-Mebsud, XXX, s. 245
5. Ilmihal, II, TDV, s. 411
6. al-Bukhari, Itk, 16
7. Ibn Madsche, Ruhun, 4
8. al-Bukhari, Idschara, 10
9. as-Suyuti, al-Dschamiu’l-Kabir, I, 354.

2015-05-01    


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