Freitagspredigt

Alkohol und Drogen

 بِسْمِ اللهِ الْرَّحْمَنِ الْرَّحِيمِ
يَا اَيُّهَا الَّذِينَ اٰمَنُوا اِنَّمَا الْخَمْرُ وَالْمَيْسِرُ وَالْاَنْصَابُ وَالْاَزْلَامُ رِجْسٌ مِنْ عَمَلِ الشَّيْطَانِ فَاجْتَنِبُوهُ لَعَلَّكُمْ تُفْلِحُونَ
Bismillāhirrahmānirrahīm
[Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen]
“O ihr, die ihr glaubt! Berauschendes, Glücksspiele, aufgestellte Steine (Götzen) und Lospfeile sind nichts als Dreck aus des Teufels Werk. So meidet diesen (Dreck). Auf dass ihr Errettung finden möget.”

[Sure Māida, Vers 90]


Verehrte Gläubige,

wir stehen in der Verantwortung, die zahlreichen Gaben, die Allah uns geschenkt hat, zweckbestimmt einzusetzen und diese daher auch zu wahren und zu beschützen. An vorderster Stelle dieser Gaben steht hier sicherlich unsere Gesundheit. Aus diesem Grund verbietet der Islam den Verzehr bzw. den Verbrauch von Lebensmitteln, Getränken und sonstigen Stoffen, die Körper und Geist schaden. Zu nennen sind in diesem Rahmen besonders Alkohol und Drogen.

Im Koran heißt es hierzu: “O ihr, die ihr glaubt! Berauschendes, Glücksspiele, aufgestellte Steine (Götzen) und Lospfeile sind nichts als Dreck aus des Teufels Werk. So meidet diesen (Dreck). Auf dass ihr Errettung finden möget.” [1] Und folgender Hadis wirkt hier unterstützend: “Was in großen Mengen berauscht, ist auch in kleinen Mengen verboten (harām).” [2] Der Verbot von Alkohol ist demnach nicht davon abhängig, ob man dadurch tatsächlich einen Rausch erreicht. Ausschlaggebend ist bei diesem Verbot allein der Umstand, dass Alkohol berauschend ist, einen Rausch prinzipiell herbeiführen kann. Denn im Laufe der Zeit wird größere Mengen Alkohol zu sich nehmen, wer mit kleinen anfängt und schließlich davon abhängig werden. So gemahnt uns unser Prophet (saw) mit Nachdruck von Alkohol fern zu bleiben: “Diejenigen, die Alkohol herstellen, für sich herstellen lassen, trinken, tragen oder dieses tragen lassen. Die ferner Alkohol anbieten und ausschenken, Alkohol verkaufen und den Gewinn daraus verzehren, Alkohol kaufen oder kaufen lassen: Allah verflucht und tadelt sie aufs Strengste.” [3] Und nicht nur jede Verbreitung und Unterbreitung von Alkohol ist verboten. Auch der Genuss von alkoholischen Getränken zu Behandlungszwecken ist untersagt: “Alkohol ist kein Heil, sondern vielmehr eine Plage.” [4]

Verehrte Geschwister,

die Schädlichkeit von Alkohol ist vielfach bewiesen. Er ruiniert den Menschen körperlich und geistig. So manches Mal hat Alkoholkonsum schon Familien ruiniert oder gar Menschenleben ausgelöscht - das eigene oder (im Rausch) das von anderen.

In diesem Rahmen ist den Muslimen nicht nur Alkohol verboten. Auch jede Art von Drogen, denen sich die Menschen aus Neugier oder vermeintlich fliehend vor Problemen unterschiedlichster Art, vor allen Dingen aber vor dem Hintergrund einer geistig-spirituellen Leere hinwenden. Für Alkohol wie Drogen gilt dabei Dasselbe: Beides führt sehr schnell zur Abhängigkeit, aus der sich der Mensch dann nur sehr schwer wieder befreien kann.

Verehrte Gemeinde,

wir sind als Familien, aber auch als Gesellschaft, dringend gefragt, geeignete Maßnahmen zu treffen, um insbesondere die junge Generation von diesem Sumpf fernzuhalten. Besonders unsere Geschwister, die geistig-spirituell nicht sehr stark aufgestellt sind, können in der Gesellschaft, in der wir leben, dazu neigen, bestehende Wertvorstellungen und Verhaltensmuster nachzuahmen und viel leichter mit dem Konsum beginnen. Hier sollte sich keiner etwas vormachen und denken, dass ihm bzw. seinem Kind dieses nicht passieren kann. Wir müssen uns alle der religiösen Erziehung unserer Kinder intensiver widmen und sie vor schlechten Angewohnheiten schützen. Es kann die verschiedensten Anlässe geben, in denen sie mit Alkoholkonsum konfrontiert werden: Mal ist es eine Hochzeit, dann wiederum ein Freundeskreis, in den sie eingeladen werden. Alkohol kann bei solchen Anlässen so manches Mal wie selbstverständlich dazu gehören. Diese Anlässe können alle eine nicht zu unterschätzende Gelegenheit darstellen, um Bekanntschaft mit Alkohol zu machen. Hier müssen wir erzieherisch vorgreifen. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch Infoveranstaltungen, die sich den Gefahren von Alkohol- und Drogenkonsum widmen und Eltern wie Kinder aufklären, um insgesamt vorbereitet zu sein auf diese Herausforderung.

Die heutige Freitagsansprache möchte ich an dieser Stelle beenden mit einer Ermahnung, die uns an unsere religiöse Verantwortung erinnert und uns gemahnt, an das ewige Leben zu denken: „O ihr Gläubigen! Schützt euch und eure Familien vor dem Höllenfeuer, dessen Brennmaterial Menschen und Steine sind.“ [5]

[1] Māida, 5/90.
[2] Abū Dāwud, Aschriba, 5; Tirmizī, Aschriba, 3.
[3] Abū Dāwud, Aschriba, 2.
[4] Muslim, Aschriba, 3.
[5] Tahrīm, 66/6.

Hüseyin ACAR
Religionsbeauftragter der DITIB Mehmet Akif-Moschee in München




2013-01-04    


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