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2014-07-01 | Pressemeldung

Nach der Ermordung von Marwa El-Sherbini

Frau Marwa El-Sherbini, ägyptischer Herkunft, wurde am 01.07.2009 während eines Berufungsverfahrens im Landgericht Dresden durch 18 Messerstiche ermordet. Marwa war eine Nationalspielerin in der ägyptischen Handballmannschaft der Frauen und studierte Chemikerin. Die für zwei Jahre nach Deutschland gekommene und vor den Augen des Richters, des Staatsanwalts, des Rechtsanwalts des Angeklagten, ihres eigenen Ehemannes und des damals nur dreijährigen Sohnes durch Messerstiche ermordete Marwa ist zum Symbol der Angriffe gegenüber den Muslimen in Deutschland geworden.

Was hatte Marwa gemacht, dass sie vor Gericht erscheinen musste? Ihr Mörder, der sie beleidigte und deshalb angeklagt wurde, kannte sie eigentlich nicht. In einem Kinderspielplatz diskutierte sie mit dem Russlanddeutschen um die Schaukel ihres Kindes, der sie als Islamistin, Terroristin und Schlampe beleidigte. Demzufolge zeigte Marwa Zivilcourage, zeigte diesen Rassisten an und klagte vor Gericht. Der Mörder wiederholte auch während des Prozesses seine Beleidigungen und Marwa konnte vor den Augen der Juristen seitens des Rechts nicht geschützt werden und sie wurde mit ihrem dreimonatigen Ungeborenen im Bauch durch achtzehnfache Messserstiche ermordet. Wie auch in den Medien berichtet, war der Mörder durch seine rassistischen Äußerungen bekannt. Im Gericht ereignete sich noch ein folgenschwerer weiterer Fall und der Ehemann, der Marwa zu schützen versuchte, wurde durch das Gericht herbeigerufene Sicherheitspersonal als Mordsverdächtiger eingestuft und durch den Schuss einer Pistole schwer verletzt. Dieses Ereignis zeigte uns, dass Vorurteile nicht nur bei rassistischen Jugendlichen, sondern auch bei Personen mit wichtigen Fuktionen wie dem Sicherheitspersonal sein können, die spezielle Ausbildung in besonnenem Denken und Handeln erhalten.

Der einzige Grund des Mörders für die Beleidigungen war ihre Erkennbarkeit durch das Kopftuch. Ihr Mörder war islamfeindlich und nach seinem Denken hatte sie nicht das Recht, zu leben. Im Gegensatz zu tausenden ihrer Art von Frauen mit Kopftuch hat Marwa bei den Beleidigungen wegen ihrer Religionspraxis nicht weggeschaut. Sie hat Zivilcourage gezeigt und sich so verhalten, wie es in einem Rechtsstaat erforderlich ist. Sie hat sich an das Gericht gewandt. Denn sie wollte ihre Religiosität praktizieren und dabei ihre Würde nicht verletzen lassen.

Nach nunmehr fünf Jahren hat sich heute nicht viel geändert. Wir merken, dass sich die Angriffe gegenüber den Muslimen, den Moscheen und vor allen Dingen den Frauen, deren Muslimsein durch ihr Kopftuch erkennbar ist, vermehren. Aus diesem Grund dokumentieren wir als DITIB auf der Seite www.ditib-antidiskriminierungsstelle.de die erlebten Angriffe gegenüber den Menschen und Örtlichkeiten. Mit Bedauern stellen wir fest, dass die Behörden, deren Aufgabe es ist, die Muslime als ein Teil der Gesellschaft zu beschützen sowie auch selbst die Muslime diese Entwicklungen ignorieren. Wir machen uns Sorgen, dass solche Entwicklungen zur Isolierung von der Gesellschaft führen.

Aus diesem Anlass teilen wir den Kummer der Familie von Frau Marwa El-Sherbini und rufen in Erinnerung, die Diskriminierungen gegenüber den Muslimen in Form von Muslimfeindlichkeit angefangen bei den Medien und in allen Schichten der Gesellschaft zu bekämfen.


DITIB Bundesvorstand